Kostenerstattung bei Psychotherapie
Ein Weg, eine Psychotherapie in einer Privatpraxis von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt zu bekommen, wenn kein Kassenplatz in zumutbarer Zeit frei ist.
Wenn die Krankenkasse eine notwendige Behandlung nicht rechtzeitig ermöglichen kann, muss sie unter Umständen die Kosten einer Behandlung außerhalb des Kassensystems übernehmen. Bei Psychotherapie betrifft das approbierte Psychotherapeuten in Privatpraxen.
Üblich ist: zuerst eine psychotherapeutische Sprechstunde, dann vergebliche Anfragen bei Kassenpraxen und bei der Terminservicestelle aufschreiben, eine Bescheinigung über die Dringlichkeit einholen und den Antrag vor Therapiebeginn bei der Krankenkasse stellen. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Kasse.
Bei einer Ablehnung ist ein Widerspruch möglich. Erfahrungen mit dem Antrag werden in Selbsthilfegruppen oft geteilt; Unterstützung gibt es auch bei Patientenberatungen.