Verhinderungspflege
Ersatzpflege, die die Pflegekasse bezahlt, wenn die pflegende Person wegen Urlaub, Krankheit oder aus einem anderen Grund ausfällt.
Wer einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 zu Hause pflegt, braucht auch mal eine Pause. Für diese Zeit übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege – durch einen Pflegedienst, durch Nachbarn oder Bekannte und unter bestimmten Bedingungen auch durch Verwandte. Auch stundenweise Entlastung ist möglich.
Seit Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag, die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen. Möglich sind bis zu acht Wochen im Jahr; bei tageweiser Vertretung wird das Pflegegeld in dieser Zeit zur Hälfte weitergezahlt.
Eine größere Pflegereform ist in Arbeit (Stand November 2026). Vor der Planung lohnt eine Beratung bei Pflegekasse oder Pflegestützpunkt.