Pflegegrad
Einstufung der Pflegebedürftigkeit von 1 bis 5, die bestimmt, welche Leistungen der Pflegeversicherung jemand bekommt.
Den Pflegegrad beantragt man bei der Pflegekasse; der Medizinische Dienst begutachtet dann, wie selbstständig jemand im Alltag ist. Pflegestützpunkte beraten kostenlos. Für Angehörige von Menschen mit Demenz, Parkinson oder nach Schlaganfall sind Pflegegrad und Entlastungsbetrag oft entscheidend.