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Pflegegrad

Einstufung der Pflegebedürftigkeit von 1 bis 5, die bestimmt, welche Leistungen der Pflegeversicherung jemand bekommt.

Den Pflegegrad beantragt man bei der Pflegekasse; der Medizinische Dienst begutachtet dann, wie selbstständig jemand im Alltag ist. Pflegestützpunkte beraten kostenlos. Für Angehörige von Menschen mit Demenz, Parkinson oder nach Schlaganfall sind Pflegegrad und Entlastungsbetrag oft entscheidend.

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