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Entlastungsbetrag

Ein monatlicher Betrag der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause gepflegt werden – zweckgebunden für anerkannte Entlastungsangebote.

Den Entlastungsbetrag bekommen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad, die zu Hause leben. Er wird nicht ausgezahlt, sondern die Pflegekasse erstattet Kosten gegen Beleg: etwa für anerkannte Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen, Haushaltshilfe, Tages- oder Nachtpflege oder Eigenanteile bei der Kurzzeitpflege.

Nicht genutzte Beträge lassen sich ansparen, verfallen aber zu einem festen Stichtag im Folgejahr. Welche Anbieter anerkannt sind, regelt jedes Bundesland selbst.

Wichtig: Im November 2026 berät der Bundestag eine Pflegereform. Nach dem Regierungsentwurf soll der Entlastungsbetrag ab 2027 in einem neuen Budget aufgehen und bei Pflegegrad 1 wegfallen. Den aktuellen Stand und die Höhe erfährst du bei der Pflegekasse oder im Pflegestützpunkt.

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