Demenz in der Familie: Entlastung und Gesprächskreise für pflegende Angehörige
Warnzeichen und Weg zur Diagnose, Pflegegrad und Pflegeberatung, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Pflegekurse, Pflegezeit und Familienpflegezeit – und was ein Gesprächskreis für Angehörige bringt. Mit Beratungsnummern ganz oben und einem Wegweiser „Welche Entlastung passt zu uns?“.
Beratung und Hilfe auf einen Blick
Du musst die Pflege nicht allein stemmen – und du musst dich nicht allein durch Anträge kämpfen. Hier bekommst du Rat:
- 030 259 37 95 14Alzheimer-Telefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: Beratung für Angehörige, Betroffene und alle Ratsuchenden, Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Freitag 9 bis 15 Uhr. Schriftliche Fragen gehen über das Kontaktformular auf deutsche-alzheimer.de.
- 030 20 17 91 31Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums: Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr. Rat zu Pflegezeit, Familienpflegezeit, Organisation und Finanzierung der Pflege; vermittelt bei Bedarf an Beratungsstellen. Mehr auf wege-zur-pflege.de.
- 1120800 111 0 111In einer Krise: Notruf 112 bei Lebensgefahr. Die TelefonSeelsorge ist Tag und Nacht erreichbar, kostenfrei und anonym – auch unter 0800 111 0 222 und 116 123 sowie per Chat und Mail.
Sprechzeiten können sich ändern – bitte im Zweifel auf der Seite der jeweiligen Stelle prüfen (Stand 31.10.2026).
1. Welche Entlastung passt zu uns?
Drei kurze Fragen – danach siehst du, welche Hilfen und Leistungen für eure Lage infrage kommen. Deine Antworten bleiben in deinem Browser und werden nicht gespeichert oder übertragen. Der Wegweiser ersetzt keine Pflegeberatung.
Beantworte die Fragen oben
- Ohne JavaScript gilt: Ohne Pflegegrad ist der erste Schritt ein Antrag bei der Pflegekasse – das geht auch telefonisch. Danach hast du Anspruch auf Pflegeberatung. Ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag (bis zu 131 Euro im Monat), ab Pflegegrad 2 zusätzlich Verhinderungspflege. Rat bekommst du beim Alzheimer-Telefon (030 259 37 95 14), Austausch in einem Gesprächskreis für Angehörige. Wenn du nicht mehr kannst: TelefonSeelsorge 0800 111 0 111, bei Lebensgefahr 112.
2. Warnzeichen und Weg zur Diagnose
In Deutschland leben laut Deutscher Alzheimer Gesellschaft rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz (Stand 2025). Die häufigste Form ist die Alzheimer-Krankheit. Eine Demenz ist keine reine Gedächtnisstörung: Betroffen sind auch Aufmerksamkeit, Sprache, Denkvermögen und Orientierung.
Zeichen, die Angehörigen oft zuerst auffallen:
- Neues bleibt nicht hängen: Bei Alzheimer ist meist zuerst das Kurzzeitgedächtnis betroffen. Gespräche, Termine oder gerade Gesagtes gehen verloren.
- Worte fehlen: Es fällt zunehmend schwer, sich auszudrücken und das passende Wort zu finden.
- Den Überblick verlieren: Situationen, Wege oder Abläufe lassen sich schlechter überblicken; die Orientierung nimmt ab.
- Der Alltag klappt nicht mehr wie früher: Gewohnte Tätigkeiten – Einkaufen, Rechnungen, Kochen – gelingen nicht mehr wie zuvor. Genau das unterscheidet eine Demenz von der gewöhnlichen Vergesslichkeit im Alter: Ältere Menschen ohne Demenz bleiben in der Regel orientiert und selbstständig.
- Wesen und Stimmung ändern sich: Die Persönlichkeit kann sich verändern; im frühen Stadium kommen manchmal Konzentrationsprobleme und eine gedrückte Stimmung hinzu.
Diese Liste dient der Orientierung, nicht der Selbstdiagnose. Vergesslichkeit und Verhaltensänderungen können viele Ursachen haben.
Der Weg zur Diagnose
- Hausarztpraxis: meist die erste Anlaufstelle. Geh nach Möglichkeit mit – deine Beobachtungen aus dem Alltag sind wichtig.
- Fachärztliche Abklärung: Die Diagnose stellen in der Regel Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie.
- Gedächtnisambulanz (Memory Clinic): Gedächtnisambulanzen oder Gedächtnissprechstunden sind auf Diagnostik und Therapie von Demenzerkrankungen spezialisiert und oft an Kliniken angesiedelt. Gerade im frühen Stadium kann eine Beratung dort hilfreich sein. Adressen findest du im Adressverzeichnis der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.
Einen einzelnen Test, der eine Demenz sicher nachweist, gibt es nicht. Zur Abklärung gehören Gespräche und Tests sowie körperliche Untersuchungen, Laborwerte und bildgebende Verfahren – auch, um andere Erkrankungen auszuschließen. Über Behandlungsmöglichkeiten entscheidet ihr gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt.
Früh vorsorgen: Solange es geht, lohnt es sich, gemeinsam über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zu sprechen.
3. Pflegegrad beantragen und Pflegeberatung nutzen
Viele Hilfen der Pflegeversicherung setzen einen Pflegegrad voraus. Eine Demenz-Diagnose ist dafür nicht nötig: Laut Deutscher Alzheimer Gesellschaft wird kein Attest benötigt, und die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 5 hängt nicht von der Diagnose ab, sondern davon, wie viel Unterstützung im Alltag nötig ist.
- Antrag: bei der Pflegekasse – sie gehört zur Krankenkasse. Das geht auch telefonisch, und auch eine bevollmächtigte Person darf den Antrag stellen. Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen.
- Begutachtung: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst oder unabhängige Gutachter (bei privat Versicherten Medicproof). Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt, dass die Pflegeperson bei der Begutachtung dabei ist.
- Frist: Der schriftliche Bescheid soll innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang vorliegen. Hält die Pflegekasse die Frist nicht ein, zahlt sie in der Regel 70 Euro für jede begonnene Woche Verzögerung.
- Voraussetzung: In den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre Mitglied der Pflegekasse oder familienversichert.
Pflegeberatung und Pflegestützpunkte
- Anspruch auf Pflegeberatung: Wer Leistungen der Pflegeversicherung bekommt oder beantragt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Pflegende Angehörige haben einen eigenen Anspruch, wenn die pflegebedürftige Person zustimmt.
- Schnell und zu Hause: Nach dem Antrag bietet die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin an oder stellt einen Beratungsgutschein für eine unabhängige Beratungsstelle aus. Auf Wunsch kommt die Beratung zu euch nach Hause und erstellt einen individuellen Versorgungsplan. Die Pflegekasse muss dabei auch über Angebote informieren, die Angehörige entlasten.
- Pflegestützpunkte: Dort gibt es Beratung, Informationen, Antragsformulare und praktische Hilfe aus einer Hand. Pflegestützpunkte werden auf Initiative eines Bundeslandes oder einer Kommune eingerichtet. Den nächsten nennt dir die Pflegekasse; suchen kannst du auch in der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP).
4. Leistungen, die pflegende Angehörige entlasten
Die folgenden Beträge stammen vom Bundesgesundheitsministerium (Stand der Seiten: 14.09.2026, abgerufen am 31.10.2026). Sie gelten für die Pflege zu Hause. Was im Einzelfall zusteht, klärt die Pflegeberatung.
| Leistung | Ab Pflegegrad | Was sie bringt |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 1 | Bis zu 131 Euro im Monat (bis zu 1.572 Euro im Jahr), gegen Beleg erstattet – etwa für Betreuungsgruppen, Helferkreise, Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. |
| Verhinderungspflege | 2 | Ersatzpflege, wenn du verhindert bist – bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, auch stundenweise. Gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro. |
| Pflegegeld | 2 | Monatlich 347 Euro (PG 2), 599 Euro (PG 3), 800 Euro (PG 4), 990 Euro (PG 5) – wird oft an die pflegenden Angehörigen weitergegeben. |
| Pflegekurse | – | Kostenlose Schulungen der Pflegekassen für pflegende Angehörige und Ehrenamtliche, auf Wunsch auch zu Hause. |
| Pflegeberatung | – | Bei Leistungsbezug oder Antrag; Angehörige mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person. |
Entlastungsbetrag (bis zu 131 Euro im Monat)
Den Entlastungsbetrag gibt es für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege schon ab Pflegegrad 1. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Belege erstattet: Du reichst die Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Einsetzen lässt er sich für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene ambulante Dienste und landesrechtlich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – etwa Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, stundenweise Betreuung zu Hause oder Entlastung im Haushalt. Ab Pflegegrad 2 gilt: Leistungen der Körperpflege durch ambulante Dienste sind damit nicht abgedeckt.
Nicht genutzte Beträge werden in die folgenden Monate übertragen. Was am Jahresende übrig ist, kann bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden.
Verhinderungspflege: wenn du ausfällst oder Urlaub brauchst
- Wann: ab Pflegegrad 2, wenn du als Pflegeperson vorübergehend ausfällst – etwa durch Urlaub oder Krankheit. Die Ersatzpflege kann ein Pflegedienst, eine Einzelpflegekraft, Ehrenamtliche oder Angehörige übernehmen.
- Wie lange und wie viel: bis zu acht Wochen im Kalenderjahr, auch stundenweise. Seit 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro (2026).
- Pflegegeld läuft weiter: Für bis zu acht Wochen im Jahr wird die Hälfte des bisherigen Pflegegelds weitergezahlt.
- Ersatzpflege durch Verwandte: Übernehmen nahe Angehörige oder Menschen aus dem gleichen Haushalt die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig, ist die Erstattung grundsätzlich auf das Doppelte des Pflegegelds begrenzt; nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können hinzukommen.
- Frist: Seit 1. Januar 2026 muss der Antrag mit Kostennachweisen bis zum 31. Dezember des Folgejahres bei der Pflegekasse sein.
Pflegekurse (§ 45 SGB XI)
Die Pflegekassen bieten pflegenden Angehörigen und ehrenamtlich Pflegenden unentgeltlich Schulungskurse an – oft gemeinsam mit Pflegediensten, Volkshochschulen oder Bildungsvereinen. Auf Wunsch findet die Schulung in der häuslichen Umgebung statt; ergänzend sollen die Pflegekassen digitale Kurse anbieten. Frag deine Pflegekasse, ob es Kurse mit Schwerpunkt Demenz gibt.
5. Pflege und Beruf: Pflegezeit und Familienpflegezeit
Wer berufstätig ist und einen nahen Angehörigen pflegt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen freistellen lassen. Für die Pflegezeit muss der Angehörige mindestens Pflegegrad 1 haben. Die Pflegebedürftigkeit weist du mit einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes nach.
- Pflegezeit: bis zu sechs Monate, ganz oder teilweise, für die Pflege zu Hause. Ankündigung beim Arbeitgeber 10 Arbeitstage vorher.
- Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate teilweise Freistellung bei einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden. Ankündigung acht Wochen vorher.
- Kombination: Beide lassen sich verbinden, müssen nahtlos aneinander anschließen und dürfen zusammen höchstens 24 Monate dauern.
- Kündigungsschutz: ab der Ankündigung (höchstens zwölf Wochen vor Beginn) bis zum Ende der Freistellung.
- Zinsloses Darlehen: Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) gleicht auf Antrag die Hälfte des wegfallenden Nettogehalts aus; zurückgezahlt wird innerhalb von 48 Monaten.
Ob die Ansprüche in deinem Betrieb gelten und wie die kurzzeitige Arbeitsverhinderung bei einer plötzlich auftretenden Pflegesituation funktioniert, klärst du am besten mit dem Pflegetelefon (030 20 17 91 31) oder auf wege-zur-pflege.de.
6. Was ein Gesprächskreis für Angehörige bringt
Wer einen Menschen mit Demenz begleitet, erlebt Dinge, die Außenstehende kaum nachvollziehen können: die immer gleichen Fragen, Misstrauen, Unruhe am Abend, den Abschied von einem Menschen, der doch noch da ist. In einem Gesprächskreis für Angehörige triffst du Menschen, die genau das kennen.
- Entlastung durch Austausch: Viele Angehörige nutzen die Gruppe, um über Sorgen, Ängste und Verzweiflung zu sprechen – und um sich gegenseitig Unterstützung, Anregungen und Tipps zu geben. Laut Deutscher Alzheimer Gesellschaft empfinden viele den regelmäßigen Austausch als entlastend.
- Wissen aus erster Hand: Welcher Pflegedienst gut ist, wie die Begutachtung lief, welche Betreuungsgruppe Plätze hat – solche Erfahrungen findest du in keiner Broschüre.
- Fachlich begleitet: Häufig werden die Gruppen von einer Fachkraft geleitet und begleitet. Manche Treffen haben Schwerpunktthemen, zum Beispiel Pflegeversicherung, Betreuungsrecht oder Vorsorgevollmacht.
So kann ein Treffen ablaufen
Jede Gruppe ist anders. Viele Treffen folgen aber einem ähnlichen Rhythmus:
- Ankommen: Begrüßung, oft bei Kaffee oder Tee. Neue stellen sich kurz vor – oder sagen nur, dass sie erst einmal zuhören möchten.
- Runde: Wer mag, erzählt kurz, wie die letzten Wochen waren.
- Austausch oder Thema: Ein Anliegen aus der Runde wird besprochen, manchmal mit einem Fachvortrag.
- Abschluss: Was nehme ich mit? Wann ist das nächste Treffen?
Was in der Gruppe gesagt wird, bleibt in der Gruppe. Wie ein erster Besuch abläuft und wie du Hemmungen überwindest, liest du im Ratgeber Der erste Besuch in einer Selbsthilfegruppe.
Eine Gruppe finden
- Im Verzeichnis für Demenz findest du Gesprächskreise für Angehörige nach Ort und Umkreis.
- Die Selbsthilfe-Kontaktstellen kennen die Gruppen in deiner Region.
- Örtliche Alzheimer-Gesellschaften, Pflegestützpunkte und Beratungsstellen informieren über Angebote vor Ort; das Adressverzeichnis der Deutschen Alzheimer Gesellschaft hilft bei der Suche.
- Frag bei der Gruppe oder der Pflegeberatung, wer deinen Angehörigen während des Treffens betreuen kann – etwa eine Betreuungsgruppe, die sich über den Entlastungsbetrag abrechnen lässt.
7. Selbstfürsorge und Warnzeichen für Überlastung
Die Begleitung eines Menschen mit Demenz ist schwer und kann viele Jahre dauern. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass viele Angehörige erst kurz vor dem Zusammenbruch nach Entlastung suchen – und dass das Missachten der eigenen Belastungsgrenze auch dem Menschen schadet, den du pflegst. Ungeduld und Reizbarkeit sind oft schon Folge von Überlastung.
Halte inne, wenn du dich in diesen Sätzen wiedererkennst:
- „Ich bin ständig müde, auch nach dem Schlafen.“
- „Ich werde immer schneller ungeduldig oder laut – und schäme mich danach.“
- „Freunde und Hobbys habe ich schon lange aufgegeben.“
- „Ich weiß nicht, wie lange ich das noch schaffe.“
Das ist kein Versagen, sondern ein Zeichen, dass du Unterstützung brauchst. Was hilft:
- Entlastung früh organisieren – nicht erst, wenn nichts mehr geht. Die Lasten auf mehrere Schultern zu verteilen, ist oft der Weg, der am längsten trägt.
- Feste freie Zeit: Das Bundesgesundheitsministerium rät zu mindestens einem freien Tag pro Woche, möglichst einschließlich einer Nacht. Betreuungsgruppen, Helferkreise, Tagespflege oder stundenweise Verhinderungspflege machen das möglich.
- Ohne schlechtes Gewissen: Eigene Kontakte und Hobbys zu pflegen, ist kein Egoismus, sondern Voraussetzung dafür, dass du durchhältst.
- Prioritäten setzen: Nicht alles muss perfekt sein. Was kann warten, was kann jemand anderes übernehmen?
- Reden: mit Familie und Freunden, in einem Gesprächskreis, mit der Pflegeberatung oder dem Alzheimer-Telefon. Wenn du merkst, dass Erschöpfung oder Niedergeschlagenheit nicht mehr weggehen, sprich auch mit deiner Hausarztpraxis über dich selbst.
Weitere Hinweise zu Grenzen und Selbstfürsorge findest du im Ratgeber Angehörige unterstützen – ohne sich selbst zu verlieren.
8. Hilfe in Krisen
- Lebensgefahr oder akuter Notfall – für deinen Angehörigen oder dich: 112.
- Wenn du nicht mehr kannst, verzweifelt bist oder Angst hast, die Beherrschung zu verlieren: Die TelefonSeelsorge ist Tag und Nacht erreichbar, kostenfrei und anonym – 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123, auch per Chat und Mail über telefonseelsorge.de.
- Wenn die Situation zu Hause zu kippen droht: Verlass kurz den Raum, atme durch, hol eine zweite Person dazu. Danach: Alzheimer-Telefon oder Pflegeberatung anrufen und gemeinsam überlegen, welche Entlastung schnell möglich ist – etwa Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.
9. Quellen & Stand
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft – Alzheimer-Telefon: Nummer, Sprechzeiten, Kontaktformular (abgerufen am 31.10.2026)
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft – Unterstützung bei Demenz und Entlastungsangebote: Angehörigengruppen, Betreuungsgruppen, Helferkreise (abgerufen am 31.10.2026)
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft – Antworten auf häufige Fragen: Anzeichen, Diagnose, Gedächtnisambulanzen, Pflegegrad ohne Attest, Zahl der Betroffenen (abgerufen am 31.10.2026)
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft – Hilfe und Beratung in Ihrer Nähe (abgerufen am 31.10.2026)
- gesund.bund.de – Alzheimer-Demenz: frühe Anzeichen, Diagnose, Gedächtnisambulanz, Vorsorge (Bundesgesundheitsministerium, abgerufen am 31.10.2026)
- Bundesgesundheitsministerium – Antragsverfahren Pflegeleistungen (Stand 14.09.2026, abgerufen am 31.10.2026)
- Bundesgesundheitsministerium – Pflege zu Hause: Pflegegeld, Verhinderungspflege (Stand 14.09.2026, abgerufen am 31.10.2026)
- Bundesgesundheitsministerium – Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag (Stand 14.09.2026, abgerufen am 31.10.2026)
- Bundesgesundheitsministerium – Pflegeberatung (Stand 14.09.2026, abgerufen am 31.10.2026)
- Bundesgesundheitsministerium – Pflegekurse (Stand 14.09.2026) und Pflegestützpunkte (Stand 05.01.2026), beide abgerufen am 31.10.2026
- Bundesgesundheitsministerium – Online-Ratgeber Demenz: Der Umgang mit Betroffenen und sich selbst (Stand 03.11.2025, abgerufen am 31.10.2026)
- wege-zur-pflege.de – Pflegetelefon, Pflegezeit und Familienpflegezeit (Bundesfamilienministerium, abgerufen am 31.10.2026)
- TelefonSeelsorge Deutschland – Nummern, Erreichbarkeit (abgerufen am 31.10.2026)
Stand: 31. Oktober 2026. Beträge, Fristen und Sprechzeiten können sich ändern – bitte bei der Pflegekasse oder der jeweiligen Stelle prüfen. Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ersetzt keine ärztliche Diagnose, Pflege- oder Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wo lassen wir einen Verdacht auf Demenz abklären?
Erste Anlaufstelle ist meist die Hausarztpraxis. Die Diagnose stellen in der Regel Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie. Gedächtnisambulanzen (auch Gedächtnissprechstunden oder Memory Clinics) sind auf Diagnostik und Therapie von Demenzerkrankungen spezialisiert. Dabei werden auch andere Erkrankungen ausgeschlossen, etwa durch körperliche Untersuchung, Laborwerte und bildgebende Verfahren. Adressen nennt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unter deutsche-alzheimer.de/adressen.
Braucht man für einen Pflegegrad eine Demenz-Diagnose?
Nein. Laut Deutscher Alzheimer Gesellschaft wird für Leistungen der Pflegeversicherung kein Attest benötigt, und die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 5 hängt nicht von der Diagnose ab. Den Antrag stellst du bei der Pflegekasse, auch telefonisch. Der Bescheid soll laut Bundesgesundheitsministerium innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang vorliegen.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für Verhinderungspflege?
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse nachgewiesene Kosten einer Ersatzpflege für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro (2026). Die Verhinderungspflege ist auch stundenweise möglich. Für bis zu acht Wochen wird die Hälfte des bisherigen Pflegegelds weitergezahlt (Bundesgesundheitsministerium, Stand 14.09.2026).
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege bekommen ab Pflegegrad 1 bis zu 131 Euro im Monat. Der Betrag wird gegen Belege erstattet, etwa für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassene ambulante Dienste oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Betreuungsgruppen. Nicht genutzte Beträge werden in die Folgemonate übertragen; was am Jahresende übrig ist, kann bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden.
Haben Angehörige einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung?
Ja. Pflegende Angehörige haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn die pflegebedürftige Person zustimmt. Nach einem Antrag bietet die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin an oder stellt einen Beratungsgutschein aus. Auf Wunsch findet die Beratung zu Hause statt. Auch Pflegestützpunkte beraten; die Pflegekasse nennt den nächstgelegenen.
Was passiert in einem Gesprächskreis für Angehörige?
Angehörige von Menschen mit Demenz treffen sich regelmäßig, um über Sorgen, Ängste und den Alltag zu sprechen und sich gegenseitig Anregungen und Tipps zu geben. Laut Deutscher Alzheimer Gesellschaft werden die Gruppen häufig von einer Fachkraft geleitet; manche Treffen haben Schwerpunktthemen wie Pflegeversicherung oder Vorsorgevollmacht. Niemand muss etwas erzählen – zuhören ist ausdrücklich in Ordnung.
Kann ich für die Pflege im Beruf kürzertreten?
Für die Pflege naher Angehöriger gibt es die Pflegezeit (bis zu sechs Monate, ganz oder teilweise) und die Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate bei mindestens 15 Wochenstunden). Zusammen dürfen beide höchstens 24 Monate dauern; für die Pflegezeit braucht der Angehörige mindestens Pflegegrad 1. Ein zinsloses Darlehen kann die Hälfte des wegfallenden Nettogehalts ausgleichen. Fragen dazu beantwortet das Pflegetelefon unter 030 20 17 91 31.