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Kurzzeitpflege

Vorübergehende Pflege in einem Pflegeheim, wenn die Versorgung zu Hause für kurze Zeit nicht möglich ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.

Kurzzeitpflege hilft in Übergangszeiten: nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer Krise, während eines Umbaus der Wohnung oder wenn die pflegende Person ausfällt. Die pflegebedürftige Person lebt dann einige Tage oder Wochen in einer zugelassenen Einrichtung, höchstens acht Wochen im Jahr.

Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 2 die pflegebedingten Kosten aus dem gemeinsamen Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege. Unterkunft und Verpflegung tragen Betroffene selbst; dafür lässt sich der Entlastungsbetrag nutzen. Ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 kann unter Umständen die Krankenkasse einspringen.

Freie Plätze sind oft knapp. Pflegestützpunkte helfen bei der Suche; Angehörigengruppen kennen meist die Einrichtungen vor Ort.

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