Rechtliche Betreuung
Unterstützung durch eine vom Gericht bestellte Person für Erwachsene, die wegen Krankheit oder Behinderung Angelegenheiten nicht selbst regeln können.
Eine rechtliche Betreuung wird nur eingerichtet, wenn sie nötig ist und andere Hilfen, etwa eine Vorsorgevollmacht oder soziale Dienste, nicht ausreichen. Das Gericht legt fest, für welche Bereiche sie gilt, zum Beispiel Gesundheit, Wohnen oder Finanzen.
Seit der Reform 2023 gilt: Betreuer sollen in erster Linie unterstützen, nicht bestimmen. Maßstab sind die Wünsche der betreuten Person. Eine Betreuung ist keine Entmündigung.
Wer im Voraus festlegen möchte, wer Betreuer werden soll, kann das in einer Betreuungsverfügung tun. Beratung gibt es bei Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden.