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Patientenverfügung

Eine schriftliche Festlegung, welche Behandlungen man in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt, falls man selbst nicht mehr entscheiden kann.

Eine Patientenverfügung kann jeder einwilligungsfähige Volljährige schriftlich verfassen und unterschreiben. Sie gilt, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann – etwa nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder Demenz.

Damit sie bindend ist, muss sie die Situationen und die gewünschten oder abgelehnten Maßnahmen möglichst genau beschreiben. Ein allgemeiner Satz wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reicht allein meist nicht. Das Bundesjustizministerium stellt Textbausteine bereit; ärztliche Beratung hilft beim Formulieren.

Sinnvoll ist die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht, damit eine Vertrauensperson den Willen auch durchsetzen kann.

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