Vorsorgevollmacht
Eine Vollmacht, mit der man eine Vertrauensperson bestimmt, die im Ernstfall Entscheidungen zu Gesundheit, Geld oder Behörden übernehmen darf.
Mit einer Vorsorgevollmacht legt man fest, wer handeln darf, wenn man es selbst nicht mehr kann. Liegt eine wirksame Vollmacht vor, ist meist keine gerichtliche Betreuung nötig. Die bevollmächtigte Person wird nicht vom Gericht kontrolliert – deshalb braucht es volles Vertrauen.
Schriftform ist dringend zu empfehlen, für manche Geschäfte etwa bei Immobilien braucht es eine Beglaubigung oder einen Notar. Die Vollmacht lässt sich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen, damit sie im Notfall gefunden wird.
Ehepartner dürfen sich seit 2023 in einem gesundheitlichen Notfall für höchstens sechs Monate gegenseitig vertreten – eine Vollmacht ersetzt das nicht.