Zum Inhalt springen

Erwerbsminderungsrente

Eine Rente der Rentenversicherung für Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch wenige Stunden täglich arbeiten können.

Wer auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, kann eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen; wer drei bis unter sechs Stunden kann, eine halbe. Voraussetzung sind unter anderem Mindestversicherungszeiten.

Es gilt „Reha vor Rente“: Die Rentenversicherung prüft zuerst, ob eine Rehabilitation die Arbeitsfähigkeit verbessern kann. Erwerbsminderungsrenten werden meist befristet, für höchstens drei Jahre, und können verlängert werden.

Die Rentenversicherung berät zum Antrag. Auch Sozialverbände und Selbsthilfegruppen helfen mit Erfahrungen beim Antrag.

← Alle Begriffe im Lexikon