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Grad der Behinderung (GdB)

Maß für die Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung; ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert.

Den Grad der Behinderung stellt das Versorgungsamt auf Antrag fest, in Zehnerschritten von 20 bis 100. Ab 50 gibt es den Schwerbehindertenausweis mit Rechten wie Zusatzurlaub, besonderem Kündigungsschutz oder Steuerfreibeträgen. Viele Selbsthilfegruppen helfen mit Erfahrungen beim Antrag.

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