Pflegezeit und Familienpflegezeit
Gesetzliche Möglichkeiten, sich für die Pflege eines nahen Angehörigen ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen.
Die Pflegezeit erlaubt Beschäftigten, sich bis zu sechs Monate ganz oder teilweise freistellen zu lassen, um einen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Die Familienpflegezeit erlaubt, die Arbeitszeit bis zu 24 Monate deutlich zu verringern. Beide zusammen dürfen zwei Jahre nicht überschreiten. Der Rechtsanspruch hängt von der Größe des Betriebs ab.
Für die Zeit ohne volles Gehalt gibt es ein zinsloses Darlehen des Bundes. Rund um die Freistellung gilt ein besonderer Kündigungsschutz. In akuten Fällen ist außerdem eine kurze Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen möglich, ebenso eine Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase.
Die Freistellung beantragt man beim Arbeitgeber, mit Fristen. In Gesprächskreisen für pflegende Angehörige berichten viele, wie sie Beruf und Pflege vereinbaren.