Merkzeichen
Buchstaben im Schwerbehindertenausweis wie G, aG, B, H, Bl oder Gl, die bestimmte Einschränkungen anzeigen und zusätzliche Nachteilsausgleiche öffnen.
Merkzeichen stellt das Versorgungsamt zusammen mit dem Grad der Behinderung fest. G steht etwa für eine erhebliche Gehbehinderung im Straßenverkehr, aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung, B für die Berechtigung einer Begleitperson, H für Hilflosigkeit, Bl für Blindheit und Gl für Gehörlosigkeit.
Je nach Merkzeichen gibt es zum Beispiel Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke, Parkerleichterungen, Steuervorteile oder Ermäßigungen beim Rundfunkbeitrag. Die Voraussetzungen sind genau geregelt.