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Nachteilsausgleich

Ausgleich von Nachteilen, die durch eine Behinderung oder Erkrankung in Schule, Ausbildung, Studium oder Beruf entstehen.

Ein Nachteilsausgleich verändert die Bedingungen, nicht die Anforderungen: etwa mehr Zeit in Prüfungen, ein ruhiger Raum, Pausen oder andere Prüfungsformen. Er wird bei Schule, Hochschule oder Kammer beantragt und braucht meist ein ärztliches Attest.

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