Hörgerät
Ein kleines Gerät, das Schall verstärkt und an das eigene Hörvermögen angepasst wird – die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich auf ärztliche Verordnung.
Am Anfang steht ein Hörtest in der HNO-Praxis, die das Hörgerät verordnet. Ein Hörakustiker wählt dann passende Geräte aus, passt sie an und erklärt die Bedienung.
Die Krankenkasse zahlt einen Festbetrag; dazu kommt eine kleine gesetzliche Zuzahlung. Wer ein teureres Gerät wählt, trägt die Mehrkosten in der Regel selbst. Eine neue Versorgung gibt es meist erst nach mehreren Jahren.
Schwerhörigen-Selbsthilfegruppen helfen bei der Wahl, beim Eingewöhnen und bei Fragen zu Zubehör und Höranlagen.