Selbsthilfegruppe gründen & Förderung nach § 20h SGB V sichern: Der Praxis-Leitfaden
In deiner Stadt fehlt noch eine Gruppe? Wie du in 6 klaren Schritten Mitstreiter findest, kostenlose Räume über die Kontaktstelle bekommst und Krankenkassen-Zuschüsse für Miete, Zoom und Flyer beantragst.
1. Muss ich einen Verein gründen? (Spoiler: Nein!)
Der häufigste Irrtum vor einer Gruppengründung lautet: „Dafür muss ich bestimmt eine Satzung schreiben, zum Notar gehen und einen eingetragenen Verein (e.V.) gründen.“Das Gegenteil ist richtig: Über 90 Prozent aller örtlichen Selbsthilfegruppen in Deutschland sind freie, informelle Zusammenschlüsse ohne Vereinsstruktur.
Du brauchst weder ein Startkapital noch juristische Vorkenntnisse. Noch besser: In fast jedem deutschen Landkreis gibt es eine Selbsthilfe-Kontaktstelle (oft KISS, KIBIS, SEKIS oder Selbsthilfebüro genannt), deren hauptamtliche Mitarbeitende genau dafür bezahlt werden, dir beim Start kostenlos den Rücken freizuhalten.
2. In 6 Schritten zur eigenen Selbsthilfegruppe
Hake die Meilensteine ab, während du deine Gründung planst:
3. Fördergeld-Rechner nach § 20h SGB V
Gesetzliche Krankenkassen sind nach § 20h SGB V gesetzlich verpflichtet, gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen finanziell zu fördern. Berechne hier den jährlichen Finanzbedarf deiner Gruppe und prüfe die Förderfähigkeit:
4. Was leistet eine Selbsthilfe-Kontaktstelle für dich?
- Kostenlose oder günstige Gruppenräume: Viele Kontaktstellen haben eigene barrierefreie Besprechungsräume, die Gruppen abends kostenlos nutzen können.
- Schutz deiner Privatsphäre: Auf Wunsch läuft der Erstkontakt neuer Interessierter über das Büro der Kontaktstelle, sodass du nirgendwo private Kontaktdaten veröffentlichen musst.
- Starthilfe & Moderation: Auf Wunsch begleitet eine Fachkraft der Kontaktstelle die ersten ein bis zwei Gründungstreffen.
5. Goldene Moderations-Tipps für ADHS- & Autismus-Gruppen
Neurodivergente Gruppen funktionieren am besten, wenn Struktur und Flexibilität zusammenkommen:
- Sichtbare Zeitstruktur: Schreibt den Ablauf (z. B. 19:00 Ankommen, 19:15 Blitzlicht, 19:40 Thema, 20:15 Pause, 20:45 Abschluss) kurz auf ein Flipchart oder ans Whiteboard.
- Moderations-Rotation: Bestimmt zu Beginn jedes Abends eine Person für die Redeliste und eine Person für den Blick auf die Uhrzeit (mit sanftem Timer), damit alle zu Wort kommen.
- Stimming & Bewegung normalisieren: Sagt zu Beginn explizit, dass Aufstehen, Umhergehen, Stricken, Fidget-Toys oder Ohrstöpsel jederzeit willkommen sind.
Häufige Fragen
Muss man für eine Selbsthilfegruppe einen eingetragenen Verein (e.V.) gründen?
Nein! Die allermeisten örtlichen Selbsthilfegruppen sind freie Zusammenschlüsse ohne Rechtsform. Auch für die Krankenkassen-Förderung nach § 20h SGB V ist kein eigener Verein nötig – ein zweckgebundenes Gruppenkonto reicht aus.
Wie viele Personen braucht man für die Gründung einer Selbsthilfegruppe?
Für den Start reichen oft schon 3 bis 5 Interessierte. Für die Pauschalförderung der gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V werden in der Regel mindestens 6 verlässliche Teilnehmende vorausgesetzt.
Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen nach § 20h SGB V?
Über die kassenartenübergreifende Pauschalförderung werden unter anderem Raummiete, Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate, Website-Hosting), Videokonferenz-Lizenzen (z. B. Zoom), Büromaterial sowie Fortbildungen für die Gruppenkontakte bezuschusst.