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Erste Schritte⚡ Interaktiv: Wegweiser „Welche Gruppe passt?“Lesezeit: ca. 10 Min. · Stand: Oktober 2026

Sucht-Selbsthilfe: Wie Gruppen bei Alkohol-, Medikamenten- und Glücksspielsucht helfen – und welche zu dir passt

Anonyme Alkoholiker, Kreuzbund, Blaues Kreuz, Guttempler, Freundeskreise und Angehörigengruppen im sachlichen Vergleich – mit Gruppen-Wegweiser, dem Weg von der Suchtberatung über den Entzug bis zur Reha und allen wichtigen Telefonnummern.

1. Was Sucht-Selbsthilfe leisten kann

Wer merkt, dass Alkohol, Tabletten, Drogen oder das Glücksspiel das eigene Leben bestimmen, fühlt sich oft allein mit Scham und schlechtem Gewissen. In einer Sucht-Selbsthilfegruppe sitzen Menschen, die genau das kennen. Niemand muss sich erklären, niemand hält Vorträge. Man erzählt, hört zu und erlebt, dass ein Leben ohne Suchtmittel bei anderen funktioniert.

Sucht-Selbsthilfe ist in Deutschland breit aufgestellt. Allein beim Kreuzbund treffen sich nach eigenen Angaben in rund 1.000 Gruppen wöchentlich etwa 20.000 Menschen; die Guttempler nennen über 500 Gruppen. Die Treffen werden ehrenamtlich organisiert. Selbsthilfe begleitet Betroffene vor, während und nach einer ärztlichen oder therapeutischen Behandlung – oder auch unabhängig davon, wie es das Gesundheitsportal des Bundes beschreibt.

Wichtig ist die Abgrenzung: Eine Gruppe ersetzt keine Behandlung. Sie ist kein Ort für einen Entzug und keine Therapie. Ihre Stärke ist die Gemeinschaft auf Augenhöhe, die lange trägt – auch dann, wenn die Reha längst vorbei ist.

2. Die Verbände im Überblick

Die großen Verbände unterscheiden sich weniger im Ziel als im Rahmen: Manche arbeiten nach einem festen Programm, andere sind Gesprächsgruppen; manche sind kirchlich verwurzelt, andere ausdrücklich unabhängig. Alle stehen nach eigenen Angaben Menschen offen, die etwas an ihrer Sucht ändern wollen. Die Übersicht beschreibt die Selbstdarstellung der Verbände – ohne Wertung.

Sucht-Selbsthilfeverbände nach eigenen Angaben (Stand Oktober 2026)
VerbandSchwerpunktRahmenAngehörige
Anonyme Alkoholiker (AA)AlkoholProgramm der Zwölf Schritte; mit keiner Konfession, Partei oder Organisation verbunden; keine Beiträge, Spenden der Mitgliedereigene Gemeinschaft: Al-Anon / Alateen
KreuzbundAlkohol, Medikamente, andere Suchtmittelkatholische Selbsthilfe- und Helfergemeinschaft, Fachverband der Caritas; offen für alle Menschen mit Suchtproblemenausdrücklich in den Gruppen willkommen
Blaues KreuzSucht allgemeinchristlich geprägt (Blaues Kreuz in Deutschland; daneben Blaues Kreuz in der Evangelischen Kirche); Angebote offen für alle suchtgefährdeten oder suchtkranken Menschenausdrücklich angesprochen
GuttemplerSucht allgemein„unabhängig, überparteilich und offen für jeden“; die Mitglieder leben ohne Alkohol und andere DrogenAngehörigenforum „back-me-up“
Freundeskreise für SuchtkrankenhilfeSucht allgemeinGesprächsgruppen „von Betroffenen für Betroffene“, oft in der Nachsorge nach Beratung und KlinikEinbeziehung der Angehörigen gehört zum Selbstverständnis
Narcotics Anonymous (NA)DrogenZwölf-Schritte-Gemeinschaft–
Anonyme Spieler (GA)GlücksspielGenesungsprogramm nach dem Vorbild der Zwölf Schritte; einzige Voraussetzung ist der Wunsch, mit dem Spielen aufzuhören; keine Beiträge–

Daneben gibt es Gruppen unter dem Dach von Wohlfahrtsverbänden, kommunale Gruppen und freie Gruppen ohne Verband. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) führt eine Liste ihrer Mitglieds- und Kooperationsverbände.

Interaktiver Wegweiser

3. Welche Gruppe passt zu mir?

Vier Fragen, eine erste Orientierung. Der Wegweiser zeigt Verbände, deren Selbstbeschreibung zu deinen Angaben passt. Am Ende entscheidet der Eindruck vor Ort – probiere ruhig zwei oder drei Gruppen aus.

Passende Verbände

    4. Der erste Besuch

    Die meisten Gruppen treffen sich wöchentlich zu einer festen Zeit, oft in Gemeinderäumen, Beratungsstellen oder Kliniken. Viele bieten inzwischen auch Treffen online an. Eine Anmeldung ist häufig nicht nötig; ein kurzer Anruf oder eine Nachricht vorher nimmt aber Unsicherheit und klärt, ob die Gruppe Neue gerade aufnimmt.

    • Du musst nichts sagen. Zuhören ist beim ersten Mal völlig in Ordnung.
    • Vertraulichkeit: Was in der Gruppe gesagt wird, bleibt dort – das gehört zu den Grundregeln der Verbände.
    • Keine Voraussetzung „trocken“: Bei den Anonymen Alkoholikern zählt nur der Wunsch, mit dem Trinken aufzuhören.
    • Mehrere Gruppen ausprobieren: Jede Gruppe hat ihren eigenen Ton. Passt die erste nicht, sagt das nichts über die nächste.
    • Jemanden mitnehmen: Bei Verbänden mit gemischten Gruppen dürfen Angehörige oft mitkommen – frag vorher nach.

    Allgemeine Tipps zum ersten Treffen stehen im RatgeberDer erste Besuch in einer Selbsthilfegruppe.

    5. Abstinenz oder weniger?

    Die klassischen Sucht-Selbsthilfeverbände haben ein suchtfreies Leben zum Ziel. Das Blaue Kreuz möchte Menschen „auf dem Weg in ein suchtfreies Leben begleiten“, die Mitglieder der Guttempler leben ohne Alkohol und andere Drogen, bei den Anonymen Alkoholikern steht der Wunsch, mit dem Trinken aufzuhören, am Anfang.

    Bei einer Alkoholabhängigkeit ist laut Gesundheitsportal des Bundes nicht belegt, dass reduziertes oder kontrolliertes Trinken funktioniert; das Rückfallrisiko sei schon bei kleinen Mengen sehr hoch. Nach einer Entwöhnung solle deshalb gar kein Alkohol mehr getrunken werden. Bei Verhaltenssüchten wie dem Glücksspiel nennt das Portal dagegen auch einen kontrollierten, selbstbestimmten Umgang als mögliches Ziel.

    Welches Ziel für dich realistisch ist, gehört in ein Gespräch mit einer Suchtberatungsstelle oder deiner Hausarztpraxis – nicht in einen Online-Ratgeber. Wer sich (noch) nicht für völligen Verzicht entscheiden kann, ist in der Beratung trotzdem willkommen.

    6. Suchtberatung, Entzug und Reha: wer hilft, wer zahlt

    Selbsthilfe ist ein Baustein in einem größeren Hilfesystem. Der typische Weg hat mehrere Stationen – die Gruppe kann an jeder davon dazukommen.

    Stationen im SuchthilfesystemVier Stationen nebeneinander: Suchtberatung, ärztlicher Entzug, Entwöhnung oder Reha und Nachsorge. Darunter ein durchgehendes Band: Selbsthilfegruppe – vor, während und nach der Behandlung.Suchtberatungkostenfrei, vertraulichauch für AngehörigeEntzugnur ärztlich begleitetmeist KrankenkasseEntwöhnungReha: meist Renten-versicherungNachsorgeBeratung, Gruppe,Alltag stabilisierenSelbsthilfegruppe – vor, während und nach der Behandlung
    Die Selbsthilfe läuft als Band unter allen Stationen mit. Nicht jeder Weg führt durch alle Stationen.

    Suchtberatungsstelle

    In Deutschland gibt es nach Angaben der DHS rund 1.300 Suchtberatungsstellen. Die Beratung ist kostenfrei, auf Wunsch anonym, die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht. Sie beraten bei Alkohol, Medikamenten, Drogen und Glücksspiel, unterstützen auch Angehörige und vermitteln in ambulante oder stationäre Behandlung. Eine Stelle in deiner Nähe findest du imSuchthilfeverzeichnis der DHS.

    Entzug (Entgiftung): nur ärztlich begleitet

    Höre nicht auf eigene Faust abrupt auf, wenn du über längere Zeit viel getrunken oder regelmäßig Beruhigungs- oder Schlafmittel genommen hast. Ein plötzlicher Verzicht ohne ärztliche Begleitung („kalter Entzug“) kann laut gesund.bund.de ernsthafte Komplikationen wie starke Krampfanfälle auslösen. Sprich vorher mit deiner Hausarztpraxis oder der Suchtberatung. Bei Krampfanfällen, starker Verwirrtheit oder Halluzinationen: Notruf 112.

    Der Entzug findet häufig stationär im Krankenhaus statt. Die Kosten trägt in der Regel die Krankenkasse – die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass ein Entzug vor der Entwöhnung meist notwendig ist und über die Krankenkasse laufen kann.

    Entwöhnung (Sucht-Reha)

    Die Entwöhnung ist eine medizinische Rehabilitation und dauert je nach Form mehrere Wochen bis Monate. Sie kann stationär, ganztägig ambulant oder ambulant stattfinden. Zuständig ist meist die Deutsche Rentenversicherung; eine häufige Voraussetzung sind sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten zwei Jahren. Sind die Voraussetzungen der Rentenversicherung nicht erfüllt, ist in der Regel die Krankenkasse zuständig.

    • Den Antrag stellst du selbst beim Rentenversicherungsträger (auch online oder über Krankenkasse bzw. Versicherungsamt).
    • Dazu gehören ein ärztlicher Befundbericht und ein Sozialbericht der Suchtberatungsstelle, die darin auch die passende Reha-Form empfiehlt.
    • Bei stationärer Reha der Rentenversicherung fällt je nach Einkommen eine Zuzahlung von höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Kalenderjahr an; sie kann oft entfallen.

    Weil das Zusammenspiel von Beratung, Antrag und Klinik Zeit kostet, lohnt sich der Kontakt zur Beratungsstelle früh – nach Einschätzung der Rentenversicherung kann diese Begleitung entscheidend für den Erfolg der Entwöhnung sein.

    7. Gruppen für Angehörige und Eltern

    Sucht betrifft fast immer die ganze Familie. Angehörige haben ein Recht auf eigene Unterstützung – unabhängig davon, ob der betroffene Mensch selbst Hilfe annimmt.

    • Al-Anon Familiengruppen: für alle, deren Leben jetzt oder früher durch das Trinken eines anderen belastet ist; nach eigenen Angaben rund 450 Gruppen in Deutschland, für Jugendliche Alateen. Grundlage ist ein Zwölf-Schritte-Programm.
    • Elternkreise: Der Bundesverband der Elternkreise suchtgefährdeter und suchtkranker Söhne und Töchter (BVEK) ist überparteilich und überkonfessionell und unterstützt örtliche Gruppen nach dem Leitgedanken „Eltern helfen Eltern“.
    • Gemischte Gruppen: Beim Kreuzbund, beim Blauen Kreuz und bei den Freundeskreisen sind Angehörige ausdrücklich willkommen; die Guttempler bieten ein Angehörigenforum.
    • Suchtberatungsstellen beraten Angehörige ebenfalls kostenfrei.

    Im Selbsthilfe-Atlas: Sucht-Gruppen für Angehörige & Paare ·Sucht-Gruppen für Eltern. Mehr zu Grenzen und Co-Abhängigkeit steht im RatgeberAngehörige unterstützen.

    8. Hotlines und Notruf

    • Notruf 112 – bei Lebensgefahr, Bewusstlosigkeit, Krampfanfall, schwerer Vergiftung oder Entzugskomplikationen.
    • 116 117 – ärztlicher Bereitschaftsdienst, wenn es dringend ist, die Praxis aber geschlossen hat (kein Notfall).
    • Sucht & Drogen Hotline: 01806 313031 – täglich 8 bis 24 Uhr; 0,20 € pro Anruf aus Fest- und Mobilfunknetz. Gemeinsames Angebot der Drogennotrufe aus Frankfurt am Main und München.
    • Telefonberatung Glücksspielsucht: 0800 1 37 27 00 – Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Mo–Do 10–22 Uhr, Fr–So 10–18 Uhr, kostenfrei und anonym.
    • Anonyme Alkoholiker: 030 206 29 82-12 – Telefon-Hotline täglich 9 bis 21 Uhr.
    • TelefonSeelsorge – 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123: rund um die Uhr, kostenfrei, anonym – auch bei Suizidgedanken.

    9. Quellen & Stand

    Stand: Oktober 2026. Gruppenzahlen und Telefonzeiten beruhen auf den Angaben der Verbände und können sich ändern. Dieser Ratgeber ersetzt keine ärztliche, psychotherapeutische oder rechtliche Beratung.

    Häufige Fragen

    Kostet die Teilnahme an einer Sucht-Selbsthilfegruppe etwas?

    Die Treffen werden ehrenamtlich organisiert. Die Anonymen Alkoholiker und die Anonymen Spieler erheben nach eigenen Angaben keine Beiträge oder Gebühren und finanzieren sich über freiwillige Spenden. Bei Verbänden mit Vereinsstruktur ist eine Mitgliedschaft möglich, für den Besuch einer Gruppe aber in der Regel keine Voraussetzung – frag bei der Gruppe nach.

    Muss ich schon abstinent sein, um zu einer Gruppe zu gehen?

    Nein. Bei den Anonymen Alkoholikern ist die einzige Voraussetzung der Wunsch, mit dem Trinken aufzuhören. Auch Kreuzbund und Blaues Kreuz stehen nach eigenen Angaben allen Menschen offen, die Probleme mit Suchtmitteln haben oder suchtgefährdet sind. Gerade für Menschen, die noch trinken oder unsicher sind, kann der Austausch ein erster Schritt sein.

    Kann ich einen Alkoholentzug allein zu Hause machen?

    Davon wird abgeraten. Ein plötzlicher Verzicht ohne ärztliche Begleitung („kalter Entzug“) kann laut gesund.bund.de ernsthafte Komplikationen wie starke Krampfanfälle auslösen. Sprich vorher mit deiner Hausarztpraxis oder einer Suchtberatungsstelle. Bei Krampfanfällen, Verwirrtheit oder Halluzinationen gilt: Notruf 112.

    Wer bezahlt die Entwöhnungsbehandlung (Sucht-Reha)?

    In der Regel die Deutsche Rentenversicherung, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind – häufig sechs Monate Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren. Sonst kommt meist die Krankenkasse in Frage. Für den Antrag braucht es einen ärztlichen Befundbericht und einen Sozialbericht der Suchtberatungsstelle. Den vorausgehenden Entzug übernimmt in der Regel die Krankenkasse.

    Gibt es Gruppen für Angehörige von Suchtkranken?

    Ja. Al-Anon richtet sich an alle, deren Leben durch das Trinken eines anderen belastet ist, Alateen an Jugendliche. Eltern finden Elternkreise über den Bundesverband der Elternkreise (BVEK). Bei Kreuzbund, Blauem Kreuz und den Freundeskreisen sind Angehörige ausdrücklich willkommen. Im Selbsthilfe-Atlas hilft der Filter „für Angehörige & Paare“.

    Wo bekomme ich telefonisch Rat bei Sucht oder Glücksspiel?

    Die Sucht & Drogen Hotline ist täglich von 8 bis 24 Uhr unter 01806 313031 erreichbar (0,20 € pro Anruf). Bei Glücksspielproblemen berät das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit kostenfrei unter 0800 1 37 27 00 (Mo–Do 10–22 Uhr, Fr–So 10–18 Uhr). In Lebensgefahr: 112.