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Sucht-Selbsthilfegruppen in Deutschland

337 Gruppen in 220 Orten, davon 1 mit freien Plätzen und 3 online oder hybrid. Filtere nach Ort, Zielgruppe, Kosten und Themen.

Sucht

Kreuzbund Berlin Gesprächskreis für Männer

13439 Berlin · Berlin

Monatlicher Gesprächskreis des Kreuzbundes für Männer mit Suchtproblemen.

  • Für: Erwachsene
  • Nur Männer
  • Treffen: jeden 1. Mittwoch im Monat, 18:00–19:30
Erfahrungsaustausch

Sucht-Selbsthilfegruppen nach Bundesland

Sucht-Selbsthilfegruppen nach BundeslandKarte mit 334 Gruppen. Jedes Bundesland ist ein Link zur Übersicht.Baden-Württemberg: 42 GruppenBayern: 55 GruppenBrandenburg: 3 GruppenHessen: 18 GruppenNiedersachsen: 69 GruppenMecklenburg-Vorpommern: 1 GruppeNordrhein-Westfalen: 41 GruppenRheinland-Pfalz: 14 GruppenSaarland: 5 GruppenSachsen: 24 GruppenSachsen-Anhalt: 10 GruppenSchleswig-Holstein: 17 GruppenThüringen: 13 GruppenBerlin: 13 GruppenBremen: 3 GruppenHamburg: 6 Gruppen
wenigeviele Gruppennimmt aufKarte: svg-maps (CC BY 4.0)

Orte mit den meisten Gruppen

Häufige Fragen

Was passiert in einer Sucht-Selbsthilfegruppe?

Menschen mit ähnlichen Erfahrungen treffen sich regelmäßig, tauschen sich aus und unterstützen sich gegenseitig. Viele Gruppen laden zusätzlich Fachleute zu Vorträgen ein. Selbsthilfegruppen ersetzen keine Diagnose oder Therapie.

Kostet die Teilnahme an einer Sucht-Selbsthilfegruppe etwas?

Die meisten Gruppen sind kostenlos oder bitten um eine kleine Spende für Raum und Getränke. Gruppen, die an einen Verein angebunden sind, erheben teilweise einen Mitgliedsbeitrag. Bei jeder Gruppe steht, wie es dort geregelt ist.

Muss ich schon abstinent sein?

Das hängt von der Gruppe ab. Viele Gruppen nehmen auch Menschen auf, die noch trinken oder konsumieren und etwas ändern wollen. Für Angehörige gibt es eigene Gruppen. Bei jeder Gruppe steht, für wen sie gedacht ist.

Was tun, wenn es in meiner Nähe keine Gruppe gibt?

Schau nach Online-Gruppen oder melde dein Interesse an einer Neugründung. Die regionale Selbsthilfe-Kontaktstelle unterstützt bei der Gründung, Krankenkassen fördern Selbsthilfegruppen nach § 20h SGB V.